Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hundehotel Klonhof

1.     Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung der Dienstleistungen des Hundehotel Klonhof.

2.     Eigentum, Gesundheit

a.     Der Tierhalter versichert gegenüber dem Hundehotel Klonhof, dass das übergebene Tier sein Eigentum und gesund ist. Das Tier muss entwurmt und mit einem aktiven Parasitenschutz versehen sein.

b.     Bei einer allfälligen Krankheit oder einer bestehenden Verletzung hat der Besitzer dies vor der Aufnahme im Hundehotel Klonhof zu melden und entsprechende Medikamente / Verbandzeugs etc. inkl Anwendungsanleitung mitzubringen.

c.     Der Tiereigentümer verpflichtet sich das Hundehotel Klonhof von eventuellen negativen Eigenschaften seines Tieres (Aggressivität, Ängstlichkeit, usw.) in Kenntnis zu setzen. Das Hundehotel Klonhof wird in jedem Fall von der Haftung befreit und Schäden an Dritten oder fremden Tieren gehen zu Lasten des Tierhalters. Das Hundehotel Klonhof ist befugt, für den Tiereigentümer kostenpflichtige Massnahmen zu treffen, die dem Wohl des im Vertrag bezeichneten Tieres dienen.

d.     Erkrankt ein Tier oder erleidet es eine Verletzung, so ist das Hundehotel Klonhof ermächtigt, einen Tierarzt bei zu ziehen. Sollte eine tierärztliche Behandlung für notwendig erachtet werden (liegt im freien Ermessen vom Hundehotel Klonhof),so sind alle damit verbindlichen Kosten vom Tierbesitzer zu tragen.

e.     Bei schwerer Erkrankung / Verletzung oder grossem Pflegeaufwand des Tieres wird das Tier auf Kosten des Tierhalters in eine Tierklinik überstellt.

f.       Stirbt ein Tier, wird es einem Tierarzt zur Aufbewahrung überreicht. Die Abholung und Bestattung des Tieres erfolgt durch den Halter, welcher auch die hierfür entstandenen Kosten zu tragen hat.

 

3.     Haftung

a.       Der Tiereigentümer bestätigt mit seiner Buchung, dass eine rechtsgültige Haftpflichtversicherung      besteht.

b.       Das Hundehotel Klonhof lehnt jede Haftung für das Entlaufen eines Tieres sowie für allfällige gesundheitliche Schäden am Tier oder entstandene Kosten ab.

c.       Für eingebrachte Gegenstände (z.B. Betten, Decken etc.) wird keine Haftung übernommen.

d.       Sollte sich das Tier während dem Aufenthalt verletzen, verloren gehen oder ableben, so werden vom Besitzer keine wie immer gearteten Ansprüche gestellt.

e.       Für alle Schäden, die durch das Tier entstehen, haftet der Tierbesitzer.

4.     Pflege

a.     Das Hundehotel Klonhof verpflichtet sich, das ihm geschenkte Vertrauen durch gute Pflege, ausreichend Fütterung sowie sorgfältige und tiergerechte Behandlung des Ferientieres zu rechtfertigen. Das Hundehotel Klonhof ist bemüht dem Tier durch viel Auslauf und die soziale Gruppenhaltung einen artgerechten Aufenthalt erleben zu lassen.

b.     Der Besitzer bringt das notwendige Futter, Medikamente etc in ausreichender Menge für den Aufenthalt mit. Gegen Aufpreis von Fr. 5.00 pro Mahlzeit kann auch von unserem Futter gefüttert werden.

5.     Preise

a.     Die Übergabe des Tieres an das Hundehotel Klonhof erfolgt gegen Barzahlung der abgemachten Zeit vom Eintrittstag bis zum Austrittstag.

b.     Die Preise verstehen sich je Tag und können auf unserer Homepage entnommen werden. Der Ein- und Austrittstag wird voll berechnet. Die Tiere werden erst nach vollständiger Bezahlung der Aufenthaltsdauer und evt. Zusatzkosten ausgehändigt.

c.     Bei frühzeitigem Abbruch der Ferien, kann das Tier nach Absprache auch früher abgeholt werden. Das Hundehotel Klonhof kann bei vorzeitiger Abholung den ganzen Zeitraum nach Anmeldung verrechnen.

6.     Terminverschiebung / Termin Verzug / Buchung sistieren

a.     Kann das Tier nicht zum vereinbarten Termin abgeholt werden, so ist dies dem Hundehotel Klonhof unverzüglich mitzuteilen. Die weiteren Aufenthaltstage sind gemäss Preisliste zusätzlich zu bezahlen.

b.     Sollte das Tier nicht am vereinbarten Abholtermin abgeholt werden und liegt dem Hundehotel Klonhof keine Information des Tierhalters vor, so geht das Tier nach Ablauf von 14 Tagen in den Besitz des Hundehotel Klonhof über. Das Hundehotel Klonhof kann dann über den Verbleib oder die Neuplatzierung entscheiden und behält den allfällig daraus entstandenen Betrag.

c.     Wird das Tier für einen bestimmten Zeitpunkt angemeldet und die Abmeldung erfolgt kurzfristig, so behält sich das Hundehotel Klonhof vor einen Teilbetrag als Entschädigung für die Reservation des Platzes zu verrechnen.

7.     Schlussbestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der Übrigen.

Gerichtsstand ist Baden.

 

Wir behalten uns vor, diese Geschäftsbedingungen bei Bedarf anzupassen. Es gilt immer die auf der Homepage ersichtliche Version.